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Informationen zum Amt des Generalvikars

Das Erzbischöfliche Ordinariat ist die oberste Verwaltungsbehörde des Erzbistums Bamberg. An dessen Spitze steht der Generalvikar als persönlicher und bevollmächtigter Vertreter des Erzbischofs. Der Generalvikar steht dem Bischof bei der Leitung der Diözese zur Seite und trägt die Verantwortung für die gesamte diözesane Verwaltung.

Der Generalvikar ist die rechte Hand des Bischofs, sozusagen sein „alter ego“, sein „anderes Ich“. Als Stellvertreter in allen Verwaltungsaufgaben handelt er in dessen Auftrag und mit gleicher Vollmacht. Der Generalvikar wird vom Diözesanbischof frei ernannt und kann von ihm jederzeit aus dem Amt entlassen werden. Mit dem Tod des Bischofs oder mit dem Ende von dessen Amtszeit enden auch die Befugnisse des Generalvikars.

Das Amt des Generalvikars entwickelte sich im 13./14. Jahrhundert wegen der häufigen Abwesenheit der Bischöfe, zuerst in den großen Diözesen in Frankreich und Deutschland, dann auch in Italien und der Gesamtkirche. Ein Generalvikar muss Priester sein und das 30. Lebensjahr vollendet haben.